Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2003 - L 10 RI 143/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,29892
LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2003 - L 10 RI 143/02 (https://dejure.org/2003,29892)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03.04.2003 - L 10 RI 143/02 (https://dejure.org/2003,29892)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03. April 2003 - L 10 RI 143/02 (https://dejure.org/2003,29892)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,29892) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 13.02.1964 - 3 RK 28/62

    Einbeziehung der Angehörigen des Versicherten in den Versicherungsschutz ;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2003 - L 10 RI 143/02
    Insbesondere ergebe sich aus der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 13. Februar 1964 (BSGE 20, 159) im Umkehrschluss, dass immer dann ein Anspruch auf einen Beitragszuschuss bestehe, wenn der für die Mitversicherung in der Versicherung des Ehegatten aufzubringende gesonderte Beitrag eine gewisse Höhe erreiche.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Klägerin zur Stützung ihres Begehrens angeführten Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 13. Februar 1964 (BSGE 20, 159).

  • BSG, 25.05.1993 - 4 RA 30/92

    Anspruch auf Zuschuss zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung zur Rente -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2003 - L 10 RI 143/02
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG (BSG SozR 2200 § 1304 e Nr. 19; Urt. v. 25. Mai 1993 ? 4 RA 30/92 = USK 9315 m.w.N.), der der erkennende Senat folgt, ist von einer die Gewährung des Beitragszuschusses nach § 106 Abs. 1 SGB VI rechtfertigenden Versicherteneigenschaft des Rentenbeziehers nur dann auszugehen, wenn dieser mit dem Versicherungsunternehmen in einem gegenseitigen, entgeltlichen Versicherungsverhältnis steht, in dem er selbst Versicherungsnehmer oder beitragspflichtiger (Mit-)Versicherter mit einem eigenen, nicht von den Dispositionen eines Dritten abhängigen Anspruch auf Versicherungsleistungen ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht