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LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2003 - L 10 RI 143/02 |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03.04.2003 - L 10 RI 143/02 (https://dejure.org/2003,29892)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03. April 2003 - L 10 RI 143/02 (https://dejure.org/2003,29892)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
Verfahrensgang
- SG Osnabrück, 21.02.2002 - S 10 RI 42/99
- LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2003 - L 10 RI 143/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 13.02.1964 - 3 RK 28/62
Einbeziehung der Angehörigen des Versicherten in den Versicherungsschutz ; …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2003 - L 10 RI 143/02
Insbesondere ergebe sich aus der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 13. Februar 1964 (BSGE 20, 159) im Umkehrschluss, dass immer dann ein Anspruch auf einen Beitragszuschuss bestehe, wenn der für die Mitversicherung in der Versicherung des Ehegatten aufzubringende gesonderte Beitrag eine gewisse Höhe erreiche.Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Klägerin zur Stützung ihres Begehrens angeführten Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 13. Februar 1964 (BSGE 20, 159).
- BSG, 25.05.1993 - 4 RA 30/92
Anspruch auf Zuschuss zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung zur Rente - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2003 - L 10 RI 143/02
Nach ständiger Rechtsprechung des BSG (…BSG SozR 2200 § 1304 e Nr. 19; Urt. v. 25. Mai 1993 ? 4 RA 30/92 = USK 9315 m.w.N.), der der erkennende Senat folgt, ist von einer die Gewährung des Beitragszuschusses nach § 106 Abs. 1 SGB VI rechtfertigenden Versicherteneigenschaft des Rentenbeziehers nur dann auszugehen, wenn dieser mit dem Versicherungsunternehmen in einem gegenseitigen, entgeltlichen Versicherungsverhältnis steht, in dem er selbst Versicherungsnehmer oder beitragspflichtiger (Mit-)Versicherter mit einem eigenen, nicht von den Dispositionen eines Dritten abhängigen Anspruch auf Versicherungsleistungen ist.